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Kontaktaufnahme per E-Mail
Wichtiger Hinweis zum E-Mail-Verkehr in Rechtssachen:
Mittels einfacher E-Mail können keine Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige verfahrensbezogene Dokumente bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg eingereicht werden. Einfache E-Mails werden grundsätzlich nicht ausgedruckt und entfalten daher keine Wirksamkeit als Schriftsatz zu einem gerichtlichen Verfahren.
Elektronischer Rechtsverkehr: Der elektronische Rechtsverkehr zum Amtsgericht Emmendingen gem. § 130a ZPO, § 14 FamFG und § 32a StPO ist eröffnet. Es sind aber nur bestimmte Übermittlungswege zugelassen. Hierzu gehören u.a. die signierte und absenderbestätigte DE-Mail und qualifiziert elektronisch signierte Nachrichten über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Nähere Einzelheiten, wie Sie bei Gericht wirksam Schriftsätze elektronisch einreichen, finden Sie unter
http://ejustice-bw.de.
Am 12.10.2023 ist das "Mein Justizpostfach" (MJP) für Bürgerinnen und Bürger gestartet.
Das MJP ermöglicht als Postfach- und Versanddienst des Nutzerkontos Bund gemäß § 13 ERVV die elektronische Kommunikation mit der Justiz sowie mit Behörden, Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern.
Es ist als Browseranwendung unter https://mein-justizpostfach.bund.de erreichbar und steht kostenlos zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Herkömmliche Übermittlungswege:
Als Bürger können Sie weiterhin verfahrensbezogene Dokumente auch mit der Post (Karl-Friedrich-Straße 25, 79312 Emmendingen) oder per Telefax (07641 96587-880) einreichen.
Sogenannte „professionelle Einreicher“ (wie Rechtsanwälte, Behörden u.ä.) müssen in bestimmten Verfahrensarten ab dem 01.01.2022 die für elektronische Dokumente vorgesehenen Übermittlungswege nutzen (§§ 130d ZPO, 14b FamFG, 32d StPO).
Ich habe den Hinweis zum E-Mail-Verkehr in Rechtssachen gelesen und möchte jetzt eine einfache E-Mail an die Poststelle des Amtsgerichts Emmendingen schreiben.