Das Amtsgericht Freiburg nimmt ab dem 1. Januar 2018 den Bereitschaftsdienst für den gesamten
Bezirk des Landgerichts Freiburg im Breisgau wahr.
Der Bereitschaftsdienst ist außerhalb der Dienstzeit eingerichtet für Angelegenheiten, die so eilig sind, dass nicht abgewartet
werden kann, bis das Amtsgericht wieder regulär Dienst hat.
Der Bereitschaftsdienst besteht an arbeitsfreien Tagen von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr, an allen übrigen Tagen vom 06:00 Uhr bis 07:30
Uhr und von 16.30 Uhr bis 22:00 Uhr (freitags schon ab 14:00 Uhr) bis 22:00 Uhr.
Haben Sie ein derart dringendes Anliegen, wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststellen. Diese vermitteln den Kontakt zum
Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Freiburg.
Bitte beachten Sie:
E-Mails, Faxe und Einwürfe in den Briefkasten des Amtsgerichts Emmendingen außerhalb der Dienstzeiten können erst am
nächsten Arbeitstag gelesen und bearbeitet werden.