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Zuständigkeiten
für die Erteilung von Apostillen bzw. Legalisationen:
Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von
gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen
Urkunden.
Das Landgericht Freiburg ist ausschließlich zuständig für Dokumente der Gerichte und Notare des Landgerichtsbezirks (Breisach, Emmendingen, Ettenheim, Freiburg, Kenzingen, Lörrach, Weil am Rhein, Müllheim, Staufen, Titisee-Neustadt und Waldkirch).
Urkunden von Städten, Gemeinden, Schulen und Hochschulen beurkunden die unten aufgeführten Stellen. Das Landgericht ist dazu
nicht befugt.
Weitere Informationen zur Erteilung von Apostillen bzw. Legalisationen erhalten Sie auf dem Internetauftritt des
Landgerichts Freiburg.