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Amtsgericht Emmendingen - Grundbuchamt -

Liebensteinstraße 2, 79312 Emmendingen

Telefon:    07641/96587-600    (Zentrale)
Fax:        07641/96587-603    (Grundbuchamt)
Kontakt per E-Mail


Eine Auflistung der übergegangenen Zuständigkeiten finden Sie hier.
 


Einen Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks können Sie über unser Online-Kontaktformular

Formular für die Antragstellung natürlicher Personen
Formular für die Antragstellung juristischer Personen und Personengesellschaften

stellen.

Einen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Namens- oder Firmenänderung können Sie hier im Serviceportal Baden-Württemberg aufrufen.

Die Übersendung des beantragten Grundbuchausdrucks an Sie erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Regel per Post.

Vom 14.06.2023, 15:30 Uhr, bis voraussichtlich einschließlich Montag, den 19.06.2023, 23:59 Uhr, findet beim Grundbuchamt Emmendingen ein umfassender Systemwechsel bei der elektronischen Grundakte statt.

Das Grundbuchamt Emmendingen ist in dieser Zeit nicht über den elektronischen Rechtsverkehr erreichbar.

EGVP-Nachrichten werden in dieser Zeit angenommen und zwischengespeichert.

Der fristwahrende Eingang von zwischengespeicherten Nachrichten und papierhaften Einreichungen ist grundsätzlich sichergestellt, jedoch können eingegangene Nachrichten erst nach Abschluss der Arbeiten zum Systemwechsel gesichtet und verarbeitet werden, sodass von einer Übersendung von Eilanträgen abgesehen werden sollte.

Das Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg wird im genannten Zeitraum keine Auskünfte aus der elektronischen Grundakte bearbeiten können, die sich auf elektronischen Grundaktenbestand des Grundbuchamtes Emmendingen beziehen.

Der Abschluss des Systemwechsels wird ebenfalls über die Plattform EGVP.de mitgeteilt werden.

Wir bitten um Verständnis.


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