Suchfunktion

Das Amtsgericht

Das Amtsgericht gehört zur so genannten ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dazu zählen die Gerichte, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vor allem zuständig sind für

  • Zivilrechtsstreitigkeiten, also Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatleuten oder Firmen mit zahlreichen Haupt- und Nebengebieten. Nicht zu den Zivilrechtsstreitigkeiten gehören  jedoch Auseinandersetzungen im Bereich des Arbeitsrechts
  • Familienrechtsstreitigkeiten zum rechtlichen Interessenausgleich der Familien oder eingetragenen Lebenspartnerschaften untereinander.
  • Familiensachen wie Vormundschaften, Pflegschaften und Adoptionen (vor dem 01.09.2009 Vormundschaftssachen)
  • Strafverfahren einschließlich Ordnungswidrigkeiten
  • Betreuungssachen (rechtliche Betreuung)
  • Hinterlegungen

Durch das Amtsgericht werden in diesen Bereichen bestimmte erstinstanzliche Rechtsprechungsaufgaben wahrgenommen.

Neben den Rechtsprechungsangelegenheiten ist das Amtsgericht für bestimmte Aufgaben der Justizverwaltung im Amtsgerichtsbezirk zuständig.

Im Zuge der Grundbuchamtsreform wird dem Amtsgericht Emmendingen ab 01.04.2012 schrittweise die Führung der Grundbücher des Bezirks des Landgerichts Freiburg übertragen.

Nähere Informationen über die Zuständigkeit unseres Amtsgerichts finden Sie links in der Navigation unter "Zuständigkeit" und „Leitung-Abteilungen“.

Fußleiste