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Grundbuchamtsreform

Im Rahmen der Neuorganisation des baden-württembergischen Grundbuchwesens wird die Grundbuchführung in den Jahren 2012 bis Ende 2017 nach und nach von den kommunalen und staatlichen Grundbuchämtern auf die Grundbuchabteilungen bei dreizehn ausgewählten Amtsgerichten des Landes übertragen.

Bild zeigt die Zuständigkeiten in Grundbuchsachen

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Diese Grundbuchabteilungen sind zur Bearbeitung der elektronisch geführten Grundbücher und Grundakten mit modernsten EDV-Anlagen ausgestattet.

Nähere Informationen zur elektronischen Sachbearbeitung erhalten Sie hier.


 

 

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