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Weiterer Hinweis

Wichtiger Hinweis zur Rechtsberatung:



Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass Gerichte keine Rechtsberatung durchführen dürfen.


Für Rechtsberatung sind nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ausschließlich die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe - insbesondere   Rechtsanwälte - zuständig. 

In Beurkundungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an einen   Notar.

Für die Nachlassabteilung des Amtsgerichts bedeutet dies:

Das Nachlassgericht ist sachlich zuständig  

a) auf Antrag für die Erteilung von Erbscheinen, Erbnachweisen, 
    Testamentsvollstreckerzeugnissen oder Europäischen Nachlasszeugnissen; 

b) für Sicherungsmaßnahmen, wenn die Erben unbekannt sind und 
    ein Bedürfnis zur Sicherung des Nachlasses 
    (im Interesse des Nachlasses und nicht der Gläubiger!) besteht; 
 
c) auf Antrag von Gläubigern für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft zur 
    gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen; 
 
d) für die die Beurkundung und Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen 
    (i.e. die fristgebundene Erklärung, dass eine Erbschaft nicht angenommen wird); 
 
e) für die besondere amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen  
 
Nicht Aufgabe des Nachlassgerichts ist indes: 
 
a) die Abwicklung des Nachlasses; 
 
b) die Beantwortung von Fragen und die Erfüllung von angeordneten Vermächtnissen und Auflagen; 

c) die Berechnung, Berücksichtigung und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen; 
 
d) die Ermittlung über die Zusammensetzung und Werthaltigkeit des Nachlasses; 
 
e) allgemeine Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Nachlassverfahren; 
 
f) die Festsetzung der Erbschaftssteuer. 

Falls Sie nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, kann Ihnen für die außergerichtliche Beratung   Beratungshilfe gewährt werden.


Ich habe diesen Hinweis gelesen und möchte jetzt eine einfache E-Mail an die Poststelle des Amtsgerichts Emmendingen schreiben.

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