Suchfunktion
Gerichtszahlstelle
Beim Amtsgericht ist eine Gerichtszahlstelle eingerichtet. Der bare Zahlungsverkehr soll jedoch nach Möglichkeit vermieden werden.
Barauszahlungen - auch von Zeugenentschädigungen - sind daher grundsätzlich nicht möglich. Sämtliche Beträge werden überwiesen.
In dringenden Fällen können Geldstrafen, Gerichtskostenvorschüsse, Kautionen oder Sicherheitsleistungen und Geldhinterlegungen bar eingezahlt werden.
Das Amtsgericht Emmendingen hat keine Gerichtszahlstelle. Beim Amtsgericht Freiburg ist eine Gerichtszahlstelle eingerichtet. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Amtsgericht Freiburg.
