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Datum: 05.06.2025
Aktenzeichen: 22 Ca 236/25
Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Restvergütung für den Monat Juli 2023 einen Betrag in Höhe von
1.750,91 € brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit 18.1.2025 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Restvergütung für den Monat August 2023 einen Betrag in Höhe von
2.828,40 € brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit 18.1.2025 zu bezahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Der Kläger trägt 1/5, die Beklagte 4/5 der Kosten des Rechtsstreits.
5. Der Streitwert wird auf 5.737,50 € brutto festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.